17.06.2011 | von Christian Linde

Placebo für Mieter

Berlin: SPD-Linke-Koalition zieht Schlußstrich unter sozialen Wohnungsbau. Wissenschaftler richten Appell an Senat, das Gesetz zu stoppen.

Rot-Rot« in Berlin bleibt handlungsfähig. Eine Woche vor der Sitzung des Abgeordnetenhauses steht die Koalitionsmehrheit zum vielkritisierten Entwurf für ein Wohnraumgesetz.

Denn trotz anderslautender Beteuerungen im Vorfeld haben die Mitglieder der Linksfraktion im Bauausschuß am späten Mittwochnachmittag der Vorlage von Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) nun doch ihren Segen gegeben. Mit der Entscheidung ist die Abstimmung im Parlament am kommenden Donnerstag, welche das Gesetzeswerk endgültig besiegeln soll, nur noch eine Formsache. Darin ist der zukünftige Umgang mit den Sozialwohnungen in der Hauptstadt geregelt.

[…]

Nachhaltige Hilfe bietet das neue Gesetz dagegen nicht. Lediglich die Kündigungsfristen für Mieter von Wohnungen, die aus der Förderung fallen, sind von zehn Wochen auf sechs Monate ausgeweitet worden. Darüber hinaus ist eine »Härtefallregelung« vorgesehen, die die Zahlung eines Mietausgleichs oder eines Zuschusses zu Umzugskosten durch das Land ermöglichen soll – erstere allerdings begrenzt auf lediglich drei Jahre. Wechselt der Eigentümer eines Mietobjektes, soll die Miete auf das Niveau des Berliner Mietspiegels reduziert werden.

Vorausgesetzt, zum Zeitpunkt des Verkaufs liegt die Miethöhe über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Begrenzt werden dabei allerdings nur Bestandsmieten, Neuabschlüsse sind ohnehin frei verhandelbar. Der Ursprungsentwurf der Senatskoalition hatte dagegen vorgesehen, daß die Bestandsmiete im Falle des Verkaufs über dem Mietspiegel oder sogar in der Höhe der sogenannten Kostenmiete liegen dürfe. Diese kann, als Umlage der realen (und der vor dem Hintergrund dieses Subventionssystems oft künstlich überhöhten) Baukosten, mit bis zu 19 Euro Nettokaltmiete pro Quadratmeter zu Buche schlagen.

»Mit dem Gesetz werden sämtliche Belegungsrechte des Landes, die noch Jahrzehnte lang gelten würden und die der Steuerzahler für Milliardensubventionen teuer erkauft hat, ohne Gegenleistung an findige Investoren verschenkt«, kritisierte Sebastian Jung, Sprecher des Berliner Bündnisses Sozialmieter und Bewohner der Fanny-Hensel-Siedlung. Dort hatten die Mieter infolge des Wegfalls der Anschlußförderung drastische Mieterhöhungen erhalten.

Andreas Otto, wohnungspolitischer Sprecher der Grünen, der vergeblich eine Vertagung der Abstimmung und eine nochmalige Prüfung von Alternativen beantragt hatte, zeigte sich empört über die Regierungskoalition, die das Gesetzesvorhaben offenbar im Schweinsgalopp durch das parlamentarische Verfahren bringen wolle. So erhielten die Mitglieder des Bauausschusses die Schlußfassung des Gesetzestextes erst unmittelbar vor Sitzungsbeginn.

Rückendeckung erhalten die Kritiker des SPD/Linke-Senates auch aus der Wissenschaft. Im »Berliner Wissenschaftsbund« zusammengeschlossene Intellektuelle richteten zusammen mit Wohnungsmarktexperten einen Appell an die Fraktionen des Abgeordnetenhauses, die Entscheidung auszusetzen und erst nach gründlicher Diskussion noch offener Fragen zu treffen.

Mit initiator des Memorandums ist der renommierte Wirtschaftsrechtsprofessor Hans-Peter Schwintowski von der Berliner Humboldt-Universität. Die Experten sehen zentrale Defizite im derzeitigen Entwurf und fordern die Fraktionen auf, zu verhindern, daß Mieten durch Erwerber auf Basis von Kosten beansprucht werden, die diesen nicht entstanden seien und mit denen sich exorbitante Renditen erwirtschaften lassen.

Zudem drohe nach Inkrafttreten des Gesetzes Eigentümer vor dem Verkauf der Sozialwohnungen die Mieterschaft durch hohe Kostenmieten in neue soziale Brennpunkte verdrängten. Intiativen Betroffener haben für den 23. Juni, dem Tag der Abstimmung im Abgeordnetenhaus, Proteste angekündigt.

Artikel in jungeWelt vom 17.06.2011

Anmerkung: Das in diesem Zeitungsartikel geäußerte Zitat „Mit dem Gesetz werden sämtliche Belegungsrechte des Landes, die noch Jahrzehnte lang gelten würden und die der Steuerzahler für Milliardensubventionen teuer erkauft hat, ohne Gegenleistung an findige Investoren verschenkt“ gibt zu Missverständnissen Anlass: Die Aussage bezieht sich „nur“ auf Objekte, die keine Anschlussförderung erhalten und aufgrund besonders massiver Mietsteigerungen derzeit besonders im Fokus der Berichterstattung der Medien stehen [§ 4 (neu) WoGBln-Entwurf].