KW 46/2010 | Von: tf.

Hürden beim Kauf von Sozialwohnungen

Bezirksamt beschließt strengere Regeln

FRIEDRICHSHAIN-KREUZBERG. Der Bezirk will hohen Mieten bei Sozialwohnungen künftig einen Riegel vorschieben.
Nach einer Anfang November beschlossenen Verwaltungsvorschrift werden solche Immobilien künftig nur noch verkauft, wenn sie auch danach von Personen mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein genutzt werden können. Ihr Zweck sei ja gerade die Versorgung von Menschen mit wenig Einkommen, sagt Bürgermeister Dr. Franz Schulz (B90/Grüne). „Deshalb wurde der Bau auch mit Steuermitteln gefördert.“ Zuletzt hatte sich diese Vorgabe eher in ihr Gegenteil verkehrt. Durch den vom Senat beschlossenen Wegfall der Anschlussförderung für den sozialen Wohnungsbau kam es in vielen Quartieren zu exorbitanten Mietsteigerungen um teilweise mehr als das Doppelte der bisherigen Kosten.
Für viele Mieter sind solche Summen unerschwinglich und sie sind zum Auszug gezwungen. Gleichzeitig gibt es für sie mittlerweile in der Berliner Innenstadt kaum noch freie und bezahlbare Wohnungen. Gerade auch in Friedrichshain- Kreuzberg können inzwischen Quadratmeterpreise weit oberhalb des Mietspiegels verlangt und durchgesetzt werden. Damit werden auch immer mehr Objekte des sozialen Wohnungsbaus für Investoren lukrativ.
Vor allem Spekulanten könne durch die Vorschrift jetzt Grenzen gesetzt werden, meint der Berliner Mieterverein. Sie würden ihr Interesse an Sozialwohnungen verlieren, wenn sich dadurch kein Profit mehr erzielen lasse. tf

Hürden beim Kauf von Sozialwohnungen
Artikel in Berliner Woche aus KW 46:  1046_KB.pdf (Seite 3).