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Wegfall der Anschlussförderung und
Einführung des Berliner Wohnraumgesetzes
Vor knapp zehn Jahren beschloss der Senat aus der Anschlussförderung des Sozialen Wohnungsbaus auszusteigen. Vor etwa einem Jahr führte das Abgeordnetenhaus das Berliner Wohnraumgesetz ein. Beide Entscheidungen waren heftig umstritten.
Während der Wegfall der Anschlussförderung damit gerechtfertigt wurde, dass die prekäre Haushaltslage des Landes zu diesem Schritt zwinge, klang die Begründung für das Zustandekommen des Wohnraumgesetzes so: „Den [Sozialen Wohnungsbau] haben wir gerade abgeschafft.“ (Regierender Bürgermeister Wowereit, vgl. DER TAGESSPIEGL, offizieller Blog zu Staatsbesuch vom 13.04.2011).
Die Folgen des Wegfalls der Anschlussförderung für die Mieterinnen und Mieter sind stadtweit bekannt: Mietexplosion, Verlust der Wohnung und Verdrängung aus dem persönlichen Lebensumfeld.
Weit weniger bekannt ist die Tatsache, dass findige Geschäftsleute Objekte ohne Anschlussförderung (28.000 Wohnungen) zu Schnäppchenpreisen (unter 40% der ursprünglichen Baukosten) gekauft haben, gegenüber den in den Sozialwohnungen lebenden Mieterinnen und Mietern aber zum vollen Preis abrechnen. Und das für die nächsten 30 Jahre. Das in aller Stille praktizierte Geschäftsmodell hat zwei Seiten. Die erste: Die Mieterinnen und Mieter verlieren ihre Wohnungen, weil sie nicht im Stande sind, für Kosten zu bezahlen, die es gar nicht gibt. Die zweite: Gleichzeitig werden Eigenkapitalrenditen von über 30% p.a. erzielt. Es bleibt einzig das Risiko, dass die Gerichte diesen Geschäftspraktiken ein Ende bereiten könnten. Aber Gerichtsprozesse dauern bekanntlich lange.
Hingegen sind die wirtschaftlichen Verwertungsmöglichkeiten der noch für Jahrzehnte als Sozialwohnungen geltenden Objekte ohne Anschlussförderung mit der Einführung des Berliner Wohnraumgesetzes auf eine rechtlich sichere Basis gestellt worden: Mit dem Verkauf der Objekte und dem Wechsel der Eigentümer fallen alle Belegungsrechte des Landes, die mit Steuersubventionen in Milliardenhöhe erworben wurden, ohne Gegenleistung unwiderruflich weg. Was die Zukunft dieser Wohnungen angeht, hat das Land das Mitspracherecht also aufgegeben.