21.09.2011 | von Ulrich Paul

Sozialer Wohnungsbau

Senat will Sozialmieten begrenzen

Berlin – Die mehr als 100.000 Mieter im sozialen Wohnungsbau dürfen darauf hoffen, dass sie vor Mietsteigerungen künftig besser geschützt werden. Der Senat hat am Dienstag für einen Teil der Sozialwohnungen Mietobergrenzen festgelegt. Sie liegen für Wohnungen in einfacher Lage bei 5,50 Euro, in mittlerer Lage bei 5,75 und in guter Wohnlage bei 6 Euro je Quadratmeter monatlich (kalt). Im Durchschnitt liegen die Mietobergrenzen damit zirka 16 Prozent unter den vergleichbaren Mietspiegelmittelwerten für Wohnungen des freien Marktes. Über 20 Jahre lang dürfen die Mieten in den betroffenen Sozialbauten um maximal 1,5 Prozent jährlich steigen, heißt es in einer Mitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

Die neue Regelung basiert auf dem Wohnraumgesetz, das vor der Sommerpause vom Abgeordnetenhaus beschlossen wurde. Die neue Regelung soll die bisherige Praxis ablösen, nach der die Mieten im sozialen Wohnungsbau parallel zum Abbau der Förderung jedes Jahr um 13 Cent je Quadratmeter angehoben wurden. Dies hat dazu geführt, dass viele Sozialwohnungen heute teurer sind als vergleichbare Wohnungen des freien Marktes.

Damit sich die Vermieter auf die neuen Miet-Obergrenzen einlassen, bietet der Senat ihnen an, auf die Rückzahlung eines Teils der mit der Wohnungsbauförderung ausgereichten Darlehen zu verzichten. Dieses Angebot gilt jedoch nur bis zum Jahr 2013. Betroffen sind Wohnungen der Baujahre von 1972 bis 1989.

Artikel in der Berliner Zeitung vom 21.09.2011