21.09.2011 | von Isabell Jürgens

Verwaltungsvorschrift

Berliner Senat begrenzt Miete im Sozialbau

Um Mieter im sozialen Wohnungsbau vor hohen Kostensteigerungen zu schützen, lockt der Berliner Senat Hauseigentümer mit finanziellen Anreizen. Im Gegenzug darf die Miete eine Obergrenze nicht überschreiten.

Um steigende Mieten in Berlin für einkommensschwache Bürger sozial abzufedern, hatte der rot-rote Senat im Juni ein „Wohnraumgesetz Berlin“ beschlossen.

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Die Senatorin hatte am Dienstag die sogenannten Verwaltungsvorschriften zum neuen Gesetz präsentiert. Darin wird nun präzisiert, mit welcher Miete die Bewohner rechnen müssen, wenn der Hauseigentümer das Angebot des Senats annimmt und sein Aufwendungsdarlehen gegen kräftige Abschläge von bis zu 35 Prozent vorzeitig zurückzahlt. Demnach verpflichtet sich der Vermieter ab dem Zeitpunkt der Barwertrückzahlung bei den Sozialwohnungen Mietobergrenzen von 5,50 Euro pro Quadratmeter kalt in einfachen Wohnlagen nicht zu überschreiten. Für mittlere Wohnlagen darf er bis zu 5,75 Euro verlangen, für gute Wohnlagen bis zu sechs Euro. „Diese Werte liegen im Durchschnitt rund 16 Prozent unter den vergleichbaren Mietspiegelwerten“, so Junge-Reyer. Während des 20-jährigen Bindungszeitraums dürfen die genannten Werte jährlich höchstens um 1,5 Prozent angehoben werden. Allerdings darf der Eigentümer jede zweite leer werdende Wohnung in seinem Haus zu den üblichen, am Mietspiegel orientierten Marktpreisen vermieten.

168.000 Sozialwohnungen betroffen

Das Angebot an die Eigentümer ist zeitlich befristet bis Ende 2013. „Dieser Zeitraum dient uns als Testphase um zu schauen, ob sich das Verfahren bewährt“, so die Senatorin.

Das Gesetz betrifft 168.000 Sozialwohnungen in Berlin. Bei deren Bau wurde den Investoren garantiert, dass sie ihre Kosten insgesamt erstattet bekommen. Die Differenz zwischen den niedrigen Sozialmieten und Kosten übernahm das Land. So war es für Investoren attraktiv, teuer zu bauen, die hohen Ausgaben belasteten die Landeskasse. Deshalb hatte der Senat 2003 beschlossen, diese Anschlussförderung auslaufen zu lassen. Nach Ablauf einer Frist ist es für zahlreiche Mieter zu teilweise erheblichen Mietsteigerungen gekommen, weil die Eigentümer die Kosten auf die Mieten umlegen konnten.

Junge-Reyer rechnet damit, dass die Eigentümer von rund 15.000 Wohnungen von dem Angebot, sich vorzeitig von ihren Schulden zu befreien und lediglich 65 bis 70 Prozent der Darlehensforderungen zurückzuzahlen, Gebrauch machen werden.

Artikel in der Berliner Morgenpost vom 21.09.2011