Der Berliner Wissenschaftsbund veröffentlicht folgende Pressemitteilung:

„Pressemitteilung des Berliner Wissenschaftsbundes

vom 19. August 2011

Der Berliner Wissenschaftsbund nimmt einen aktuellen Vorgang aus dem Fanny-Hensel-Kiez zum Anlass, die Abgeordneten des Berliner Parlaments aufzufordern, nicht nur in den jeweiligen Wahlkampfveranstaltungen die Berliner Wohnungspolitik zu fokussieren, sondern durch parlamentarische Initiativen vorhandene gesetzlich basierte Möglichkeiten zu nutzen, um dem Unwesen der rechtlich bedenklichen Durchsetzbarkeit fiktiver Kosten bei der Berechnung der Mieten im Sozialen Wohnungsbau konkret entgegenzuwirken.

Nach wie vor versuchen einzelne Vermieter, so auch jener der Gebäude des Fanny-Hensel-Kiezes, vermeintliche Spielräume zu nutzen, um durch Mietzahlungen zu exorbitanten Renditen zu gelangen. Interessant erscheint es, dass sich auch dem öffentlichen Bereich zuordenbare Institutionen, wie die Investitionsbank Berlin (IBB), mit dem Wunsch einer Ankauffinanzierung banktechnisch befassen, die von Eigentümern an diese herangetragen werden, die anschließend fiktive Kosten ihrer Mieterschaft abverlangen, wie dies in der Berlin-Kreuzberger Schöneberger Straße 5 – 6 a im Nachgang zu einer von der IBB durchgeführten Finanzierung geschieht.

Der Berliner Wissenschaftsbund fordert das Berliner Abgeordnetenhaus auf, darauf hinzuwirken, dass der Senat von Berlin das Bundesgesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz) extensiv anwendet. Es ist den Landesregierungen der deutschen Länder auf dieser Grundlage ausdrücklich ermöglicht, im Wege von Rechtsverordnungen Regelungen festzusetzen, die es ermöglichen dem Fordern von fiktiven Kosten bei der Mietenberechnung ein eindeutiges und somit rechtlich nicht auslegbares gesetzliches Verbot entgegenstellen.

Im Konkreten ermächtigt das vom Bundesgesetzgeber beschlossene Wohnungsbindungsgesetz durch seinen Paragrafen 28 die deutschen Landesregierungen, so auch den Senat von Berlin, im Wege von Rechtsverordnungen die Berechnung der Wirtschaftlichkeit, namentlich auch über die Ermittlung und Anerkennung der Gesamtkosten, der Finanzierungsmittel, der laufenden Aufwendungen (Kapitalkosten und Bewirtschaftungskosten) und der Erträge, die Ermittlung und Anerkennung von Änderungen der Kosten und Finanzierungsmittel, die Begrenzung der Ansätze und Ausweise sowie die Bewertung der Eigenleistung und die Mietpreisbildung und Mietpreisüberwachung zu regeln und damit Fehlentwicklungen eindeutig entgegenzuwirken.

Das Berliner Abgeordnetenhaus könnte in seiner voraussichtlich letzten Sitzung der laufenden Wahlperiode, die am 1. September 2011 stattfindet, im Rahmen eines von einer oder mehreren Fraktionen einzubringenden Antrags mit einer entsprechenden Initiative ein deutliches Zeichen setzen, das über die im Wahlkampf plakatierten Aussagen hinausgeht, da dieses zeitnah zu einem umsetzbaren und damit rechtlich wie materiellen Schutz der Mieterschaft von Sozialwohnungen führen würde.

Autor der Presseerklärung ist der Akademische Leiter des Berliner Wissenschaftsbundes, Hon.-Prof. Dr. Reinhard Bauermeister“

Pressemitteilung des Berliner Wissenschaftsbundes
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