P e t i t i o n

der Sozialmieterinnen und Sozialmieter im Fanny-Hensel-Kiez

– hier der Mieterinnen und Mieter in der Schöneberger Straße 5, 5a, 6, 6a in 10963 Berlin –

an das
Abgeordnetenhaus
von Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Abgeordnetenhauses von Berlin!

Wir, Mieterinnen und Mieter der im Fanny-Hensel-Kiez gelegenen Sozialwohnungen in der Schöneberger Straße 5, 5a, 6, 6a, wandten uns am 15.12.09 in einem Offenen Brief bzw. in einer Petition an den Regierenden Bürgermeister von Berlin.

Anlass der Eingabe an den Regierenden Bürgermeister war und ist der Umstand, dass wir in Folge des Wegsfalls der Anschlussförderung des Sozialen Wohnungsbaus massiven Mieterhöhungsforderungen ausgesetzt sind, die viele
von uns Sozialmieterinnen und Sozialmieter nicht erfüllen können. Viele Familien werden deshalb in kürzester Zeit ihre Wohnungen aufgeben und die Wohnanlage verlassen müssen. Dies wird aller Voraussicht nach zu einer baldigen
Zerschlagung der über viele Jahre gewachsenen Sozialstrukturen des Fanny-Hensel-Kiezes führen, da den Nachbarhäusern in der Wohnanlage das gleiche Schicksal bevorsteht.

In der als Abschrift beigefügten Petitionsschrift an den Regierenden Bürgermeister wird die Problematik ausführlich erläutert.

Unser dringliches Ersuchen zielt darauf ab, dass von Punkt 15 Abs. 3 der vom Senat von Berlin erlassenen Mietausgleichsvorschriften (MietA-VV 2007) Gebrauch gemacht werden möge, damit die mit den bevorstehenden Mieterhöhungen einhergehenden größten sozialen Härten einigermaßen erträglich abgefedert werden.

In Beantwortung unserer Petition an den Regierenden Bürgermeister teilte uns die Senatskanzlei mit Schreiben vom 14.01.10 mit, dass zwar die Frist, innerhalb derer die Kündigung des bisherigen Mietsverhältnisses ausgesprochen werden muss, damit Umzugskostenhilfen gem. MietA-VV 2007 gewährt werden können, bis zum 31.07.10 verlängert worden sei, die Antragsfrist für die Bewilligung der von uns angestrebten Mietausgleichszahlungen jedoch nicht verlängert werde und die Gewährung von Mietausgleichszahlungen demnach ausgeschlossen bleibe.

Mit Zustellung einer formal wirksamen Mieterhöhungserklärung, mit deren Eingang jetzt tagtäglich gerechnet werden muss, bedarf es zur Abwehr der aller Vorrausicht nach unerfüllbaren Mietforderungen einer sofortigen Sonderkündigung gem. § 11 WoBindG. Im ungünstigen Fall stehen hierfür gerade einmal zwei Wochen zur Verfügung. Mit Ablauf des Monats, der auf das Wirksamwerden der Mieterhöhungserklärung folgt, müssen dann Schönheitsreparaturen durchgeführt und die Mietsache geräumt an die Vermieterin herausgegeben worden sein. Dies
bedeutet, dass viele von uns Mieterinnen und Mieter gegen unseren Willen und unter Verlust unserer sozialen Bindungen in die Randgebiete der Stadt abgedrängt werden, wenn nicht umgehend geeignete Gegenmaßnahmen getroffen werden.

Die alleinige Fristverlängerung für die Gewährung von Umzugskostenhilfen bis zum 31.07.10 ist zur Abwehr größter sozialer Härten nicht ausreichend. Was wir dringend brauchen, ist ein zeitlicher Aufschub, damit wir für die äußerst schwierige Suche nach adäquaten Ersatzwohnungen in unserem angestammten Umfeld, der Innenstadt, ausreichend Zeit haben. Nur durch die Gewährung von begrenzten Mietausgleichszahlungen in Verbindung mit der Gewährung von Umzugskostenhilfen kann die sich abzeichnende soziale Katastrophe noch verhindert werden.

Wir fordern den Senat von Berlin daher dringend dazu auf, nicht zuzulassen, dass wir binnen weniger Tage auf die Straße gesetzt werden. Wir appellieren dringend an den Senat von Berlin, auf uns die gleiche Härtefallregelung anzuwenden, die bereits andere Sozialmieterinnen und Sozialmieter in anderen Wohnanlagen vor der Abdrängung in die Randlagen der Stadt oder gar vor der Obdachlosigkeit bewahrt hat und uns einzig und allein nicht auf regulärem Wege durch die IBB zuerkannt werden kann, weil die Antragsfristen hierfür verstrichen sind.

Es ist für uns vollkommen unverständlich, weshalb wir Mietausgleichszahlungen gem. MietA-VV 2007 erhalten hätten, wenn die Vermieterin noch im Dezember letzten Jahres die Miete rückwirkend zum 01.01.08 erhöht hätte, dies aber nicht mehr möglich sein soll, wenn uns jetzt Mieterhöhungsforderungen erreichen, die viel weniger weit zurück reichen.

Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg hat am 16.12.09 mit überwältigender Mehrheit eine Resolution verabschiedet, in der der Senat von Berlin dazu aufgefordert wird, die hier verstrichenen Antragsfristen für die Bewilligung von Mietausgleichszahlungen und Umzugskostenhilfen zu verlängern. Zuvor hatte bereits der Berliner Mieterverein e.V. in seiner Presseerklärung vom 02.12.09 hierzu aufgefordert.

Da der Senat von Berlin offensichtlich nicht gewillt ist, das Eintreten größter sozialer Härten abzufedern, welche in direkter Konsequenz seiner Entscheidungen (Ausstieg aus der Anschlussförderung, Freistellung von der Belegungsbindung) eintreten werden, möchten wir freundlichst an die Sie die Bitte richten, sich dafür
einzusetzen, dass

  • – der Senat von Berlin gem. Punkt 15 Abs. 3 der Mietausgleichsvorschriften 2007 eine Sondergenehmigung zur Aussetzung oder Verlängerung der Antragsfrist für die Bewilligung von Mietausgleichszahlungen erteilt.
  • – der Senat von Berlin gem. Punkt 15 Abs. 3 der Mietausgleichsvorschriften 2007 eine Sondergenehmigung erteilt, wonach in Härtefällen die Umzugskostenhilfen auch dann gewährt werden, wenn eine adäquate Ausweichwohnung erst nach dem 31.07.09 angemietet werden kann und in dessen Folge die zur Beantragung der Umzugskostenhilfe notwendige Kündigung des bisherigen Mietverhältnisses ebenfalls erst nach dem 31.07.09 ausgesprochen werden kann.

Am 27.01.10 beschloss die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg die Einrichtung eines Runden Tisches „Fanny-Hensel-Kiez“. Das Ziel des Runden Tisches soll darin bestehen, drohende Härten zu vermeiden, den Erhalt der über Jahre gewachsenen Sozialstrukturen der Wohnanlage sicherzustellen und die Zerschlagung des Kiezes zu verhindern. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat derweil den Senat von Berlin dazu aufgefordert, an den Gesprächen des Runden Tisches teilzunehmen und sich an der Suche nach einer Lösung des Problems zu beteiligen. Ob der Senat von Berlin dieser Aufforderung tatsächlich nachkommen wird, ist ungewiss.

Freundlichst möchten wir Sie daher bitten, sich dafür einzusetzen, dass

  • – der Senat von Berlin das Angebot des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg annimmt, gemeinsam zu eruieren, wie der Erhalt des Fanny-Hensel-Kiezes angestrebt und die Zerschlagung der über viele Jahre gewachsenen Sozialstrukturen und des gelungenen Stücks Integration noch verhindert werden kann.

Für die weitere Korrespondenz und für die Beantwortung von etwaigen Rückfragen sowie für den Fall, dass ein weitergehender Gedankenaustausch zur Thematik gewünscht wird, benennen wir hiermit als Ansprechpartner unseren Nachbarn und Mitstreiter

Herrn Sebastian Jung, Schöneberger Straße 6a, 10963 Berlin
(Tel: 0179-1379353, eMail: schimmel@sebastian-jung.eu).

Herzlich für Ihre Bemühungen dankend verbleiben wir

Mit freundlichen Grüßen

Die unterzeichnenden Sozialmieterinnen und Sozialmieter in der Schöneberger Straße 5, 5a, 6, 6a (siehe nächste Seite)

Anlagen zu dieser Petition:

  • – Petition und Offener Brief der Mieterinnen und Mieter in der Schöneberger Straße 5, 5a, 6, 6a an den Regierenden Bürgermeister von Berlin vom 15.12.09
  • – Petition der Mieterinnen und Mieter der Schöneberger Straße 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, am Hafenplatz 1, 2 und in der Dessauer Straße 22, 23, 23a, 25, 26, 26a an den Regierenden Bürgermeister von Berlin vom 15.12.09
  • – Antwortschreiben der Senatskanzlei vom 14.01.10
  • – Pressemitteilung 16/09 des Berliner Mietervereins e.V. vom 02.12.09
  • – Resolution der BVV Friedrichshain-Kreuzberg vom 16.12.09
  • – Beschluss der BVV Friedrichshain-Kreuzberg vom 27.01.09

 

Petition an das Abgeordnetenhaus von Berlin vom 04. Februar 2010 pdf