Berlin, 15. Juni 2011 Am heutigen Mittwoch beschäftigt sich der Ausschuss für Bauen und Wohnen im Abgeordnetenhaus abschließend mit dem vom Senat vorgelegten, mittlerweile sogar von renommierten Wissenschaftlern und Universitätsprofessoren heftig kritisierten Wohnraumgesetz.

Zwar hat es Veränderungen am ursprünglich vom Senat vorgelegten Gesetzentwurf gegeben, dennoch bleibt es dabei: Das Gesetz würde einseitig die Probleme von Investoren lösen. Diese erwerben die in finanzielle Schieflage geratenen Objekte des Sozialen Wohnungsbaus und haben ein gesteigertes wirtschaftliches Interesse an der Aufhebung der bislang gesetzlich geschützten Zweckbestimmung dieser Häuser.

Die bereits heute praktizierte, ganze Kieze betreffende, Verdrängung der Bestandsmieterschaft aus den Sozialwohnungen würde durch das vorliegende Gesetz weiter forciert. Es muss daher vor einer Ausweitung der heuti-gen Segregationstendenzen zum Flächenbrand von morgen gewarnt werden.

Berlin würde sich mit der Aufgabe seiner Belegungsrechte an den Sozialwohnungen eines der wenigen dem Land  zur Verfügung stehenden Instrumente berauben, mit dem einem angespannten Wohnungsmarkt entgegengewirkt werden kann.

Ein Skandal ersten Ranges ist, dass das geplante Wohnraumgesetz das derzeit von Investoren praktizierte Geschäftsmodell vollkommen unangetastet lässt, das im Fokus unserer Kritik steht und mittlerweile sowohl von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als auch von der CDU sowie von der Partei DIE LINKE angeprangert wird.

Dieses Geschäftsmodell besteht darin, Sozialwohnungen für einen Bruchteil der ursprünglichen Kosten zu erwerben, die mit dem Erwerbsvorgang einhergehende Verringerung der Kostenlast jedoch nicht an die Mieterschaft weiterzugeben und auf diese Weise Renditen zu erwirtschaften, die im frei finanzierten Wohnungsbau niemals erzielt würden. Im Sinne einer nachhaltigen Sozial- und Stadtentwicklungspolitik ist es vollkommen inakzeptabel, trotz derzeit deutlich ansteigender Mietpreise einer Abschaffung des Sozialen Wohnungsbaus den Weg zu bereiten.

Es wird daher eindringlich an die Linksfraktion appelliert, bei ihrer ablehnenden Haltung gegenüber dem Gesetzesvorhaben zu bleiben und sich stattdessen – wie der vorliegende Änderungsantrag der CDU – dafür einzusetzen, dass die Investitionsbank Berlin durch den Gesetzgeber angewiesen wird, bei der Berechnung der Kostenmieten nur die Kostenpositionen anzusetzen, die auch tatsächlich existieren.

Stoppt die erfundenen Kostenmieten und verbotenen Millionenprofite!