24.06.2011 | von ij/sco

Schutz der Sozialmieter

Senat beschließt umstrittenes
Wohnraumgesetz

[…]

Die Warnungen des Berliner Mietervereins und des Berliner Wissenschaftsbundes sind offenbar ungehört verhallt: Das Berliner Parlament am Donnerstagabend wie erwartet mit den Stimmen der rot-roten Regierungskoalition das umstrittene Wohnraumgesetz verabschiedet.

Das Gesetz hat zum Ziel, die Mieter der rund 170000 Sozialwohnungen in der Stadt vor steigenden Mieten zu schützen, wenn die vom Staat gewährten Anschlussförderungen wegfallen. Für 40 Prozent dieser Wohnungen verlangen die Immobilienbesitzer schon heute mehr Miete, als vergleichbare Wohnungen laut Mietspiegel kosten.Nicht nur Wissenschaftler und Mieterorganisationen bezweifeln, dass das das Gesetz zielführend ist, auch die Oppositionsparteien übten Kritik: „Die vorgesehenen Regelungen zum Schutz der Mieter sind nach wie vor nicht ausreichend und relativ einfach zu umgehen“, so der wohnungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Matthias Brauner. Dies gelte sowohl für die Berechnung der Miethöhen als auch für die Frage der langfristigen Sicherung der Sozialwohnungen.

[…]

„Das Gesetz bringt den Mietern wenig“, urteilt auch der Wohnungspolitische Sprecher der Grünen, Andreas Otto. Insbesondere die Objekte in wirtschaftlicher Schieflage oder Insolvenz gingen für die Wohnraumversorgung verloren. „Statt diese Häuser im Einzelfall aufzukaufen, wie wir fordern, wird durch Rot-Rot den Banken und den neuen Eigentümern noch Bürgschaftsgeld hinterher geworfen“, so Otto weiter.

Der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, beklagt deshalb, dass „auch der von den Linken nachgebesserte Entwurf für das Wohnraumgesetz die vollkommen falsche Weichenstellung“ sei. Trotz immenser öffentlicher Förderung in Milliardenhöhe sollen den Sozialmietern ortsübliche Vergleichsmieten zwischen sieben und zehn Euro pro Quadratmeter nettokalt im Monat abverlangt werden können.

Artikel in der Berliner Morgenpost vom 24.06.2011