Berlin, 23. Juni 2011    Mit der für heute angekündigten Verabschiedung des Wohnraumgesetzes Berlin (WoGBln) schlägt sich die rot-rote Koalition endgültig auf die Seite von findigen Immobilienspekulanten, die auf Kosten von Mieterinnen und Mietern sowie zu Lasten des Landeshaushalts Sozialwohnungen zweckentfremden und exorbitante Renditen erwirtschaften.

Derzeit verlieren tausende Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen und meist auch ihr persönliches Lebensumfeld, da sie nicht im Stande sind, für Kostenpositionen zu bezahlen, die es überhaupt nicht mehr gibt. Immobilienspekulanten erwerben Sozialwohnungen für einen Bruchteil der ursprünglichen Kosten, geben die mit dem Erwerbsvorgang einhergehende Verringerung der Kostenlast jedoch nicht an die Mieterschaft weiter. Wie der Senat einräumt (vgl. DS 16/15029) werden auf diese Weise Renditen von mehr als 50 % erwirtschaftet.

Dieses „zivilrechtlich bedenklich erscheinende“ Geschäftsmodell – so die Bewertung des Berliner Wissenschaftsbundes – bleibt nach dem Willen der rot-roten Koalition vollkommen unangetastet. Sollten die Gerichte nicht einschreiten, würde die „Mieterabzocke“ somit die nächsten 30 Jahre lang weiter gehen. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, weshalb die Regierungsfraktionen ein derartig die Allgemeinheit schädigendes Verhalten decken.

Trotz deutlich steigender Mietpreise und obwohl das Problem der Gentrifizierung tagtäglich an Bedeutung gewinnt, werden mit dem Gesetz teuer erkaufte Belegungsrechte des Landes unwiderruflich verschenkt. Genau dieser Belegungsrechte bedarf es jedoch dringend, um einem weiteren sozialen Auseinaderdriften Berlins entgegenzuwirken.

Die in das Gesetz aufgenommene Härtefallregelung (begrenzter Mietausgleich) hat sich aufgrund der Erfahrungen mit dem Fanny-Hensel-Kiez als ungeeignet erwiesen. Denn was nützt es, wenn die Mieterhöhung (für eine begrenzte Zeit) nur bis zum Mietspiegelwert abgefedert wird, die eingeforderte Miete aber doppelt oder dreimal so hoch ist?

Das Gesetz bringt aus Sicht der Mieterinnen und Mieter lediglich eine einzige, viel zu teuer erkaufte Verbesserung: Anstatt wie bisher in nur zehn Wochen mit dem Umzug fertig sein zu müssen, können sich die Betroffenen für das Kofferpacken jetzt sechs Monate Zeit lassen.