Nach Kenntnis des berliner bündnisses sozialmieter.de hat erstmalig ein Insolvenzverwalter eine Mieterhöhung auf die volle Kostenmiete ausgesprochen. Den Mieterinnen und Mietern der Kochstraße 16-25 in 10969 Berlin ging eine auf den 11. Februar 2011 datierte Mieterhöhung zu, in der die Grundmiete zum 01. März 11 um mehr als 8 €/qm (mehr als 120 %) gesteigert wird. Wer bis zum 03.03.11 kündigt, entgeht der drastischen Mieterhöhung. Eine Entmietung der Anlage dürfte daher binnen kürzester Zeit erreicht sein, wenn die Politik nicht eingreift. Aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit ist nicht damit zu rechnen, dass der Senat soziale Härten irgendwie abfedern wird. Da die Grundförderung bereits am 31.12.05 endete, erhalten die Betroffenen nicht einmal eine Umzugskostenhilfe. Hierfür hätte die Mieterhöhung noch im letzten Jahr ausgesprochen werden müssen. Es wird wieder einmal deutlich, dass die sogenannte „Härtefallregelung“ des Senats überhaupt keine Wirkung entfaltet und offenkundig dem Zweck dient, die Öffentlichkeit über die Auswirkungen der Verdrängungspolitik zu täuschen.

Abbildung: Beispiel für eine am 11. Februar 2011 ausgesprochene Mieterhöhung um mehr als 8 €/qm, was einer Steigerung der Grundmiete um mehr als 120 % entspricht. Die Mieterhöhung soll bereits am 01. März 2011 in Kraft treten.

Über die Vorgänge in der Kochstraße berichtete der Berliner Kurier in seiner Ausgabe vom 27.02.2011.