Am 28. April 2010 verabschiedete die BVV Friedrichshain-Kreuzberg folgende Resolution:
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung, Drs. Nr.: DS/1760/III
Resolution
Betr.: Fanny-Hensel-Kiez
Die Sondersitzung des Bau und des Stadtplanungsausschusses am 21. April machte auf erschreckender Weise deutlich, dass es entgegen den Beschlusslagen der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg (DS 1574/III, 1672/III ) und des Berliner Abgeordnetenhauses (16/2995) zu keinen Verbesserungen für die Mieterinnen und Mieter des Fanny-Hensel-Kiezes und anderer Bereiche gekommen ist. Im Gegenteil.
Deshalb hält die Bezirksverordnetenversammlung an ihre Forderungen vom Februar 2010 fest und sie schließt sich den Forderungen der Mieterinitiative Fanny-Hensel-Kiez, des „Mietervereins Berlin e.V.“ und des Bezirksbürgermeisters Herrn Dr. Schulz vom 28. April 2010 an.
Die Bezirksverordnetenversammlung verurteilt das Vorgehen der „Elften emc asset management GmbH & Co. KG“. Die Vermieterin wird aufgefordert, sofort damit aufzuhören, für sie unliebsame Mieterinnen und Mieter mittels vorgeschobener Mieterhöhung loswerden zu wollen. Die BVV richtet ihren Appell an die Vermieterin, die zum Zweck der gezielten Vertreibung einzelner Mietparteien ausgesprochenen Mieterhöhungen sofort zurückzunehmen.
Auf das Schärfste verurteilt die BVV die Mieterhöhung für den Sprecher der Mieterinnen und Mieter des Fanny-Hensel-Kiezes. Jede/r Bezirksverordnete empfindet es als einen Schlag ins Gesicht, dass ein in der Sache engagierter Bürger nun von der Vermieterin bestraft wurde, weil dieser zu den zum Zweck des Rauswurfs der arabisch- und türkischstämmigen Mietparteien aus der Schöneberger Str. 5 und 5a ausgesprochenen Mieterhöhungen nicht geschwiegen hat und stattdessen die Öffentlichkeit hierüber verständigt hatte.
Die Bezirksverordnetenversammlung spricht Herrn Sebastian Jung ihren ausdrücklichen Dank aus.
Die Bezirksverordnetenversammlung fordert den Senat auf, umgehend Schutzmechanismen zu installieren, damit die im Sozialen Wohnungsbau von der Kostenmiete bedrohten Mieterinnen und Mieter nicht weiter einer an absolutistische Zeiten erinnernde Willkür ausgesetzt sind. Der Berliner Senat muss unverzüglich sicherstellen, dass Vermieter nicht weiter über das Druckmittel Kostenmiete unliebsame Mieterinnen und Mieter die Wohnung wegnehmen können.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 29.04.10
Vorsteherin Frau Burkert-Eulitz, Marianne
(Antragsteller/in, Fragesteller/in bzw. Berichterstatter/in)
Außerdem verabschiedete die VBB Friedrichshain-Kreuzberg am 28. April 2010 folgenden Beschluss:
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung, Drs. Nr.: DS/1761/III
Beschluss
Betr.: Zukunft der Mieter/innen des Fanny-Hensel-Kiezes u.w.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber dem Senat folgende Forderungen zu vertreten:
- Alle Mieterinnen und Mieter in Objekten, für welche die Anschlussförderung wegfällt, haben unabhängig vom Zeitpunkt der Mieterhöhung und der Anmietung grundsätzlich Anspruch auf Mietausgleich und Umzugshilfen. Bis zur Bereitstellung einer passenden Wohnung (entsprechend Pkt. 3) durch eine städtische Wohnungsbaugesellschaft ist der Mietausgleich in voller Höhe vom Senat zu finanzieren.
- Die Berechnung des Mietausgleichs darf sich nicht nur an einem speziellen Mietspiegelfeld orientieren sondern muss die ortsübliche Vergleichsmiete der gesamten Baualtersgruppe zum Maßstab haben.
- Falls Mieterinnen und Mieter sich entscheiden (müssen), ihre bisherige Wohnung aufzugeben, ist von den städtischen Wohnungsgesellschaften Wohnraum zur Verfügung zu stellen, der für Mieter mit ALG II-Bezug die Richtwerte der AV Wohnen einhält und auch für Mieter ohne Transferleistungen bezahlbar bleibt. Für Haushalte mit Kindern müssen die Wohnungen in räumlicher Nähe zur bisherigen Kita bzw. Schule liegen. Insgesamt ist sicherzustellen, dass die betroffenen Mieter in ihrem Lebensumfeld verbleiben können.
- Die vom Berliner Senat beschlossene generelle Freistellung von Belegungsbindungen (für Objekte mit Wegfall Anschlussförderung) bis zum 31.12.2011 darf nicht verlängert werden.
- Wir verlangen ein Wohnraumförderungsgesetz des Landes, in dem die Mieter vor den sozialen Folgewirkungen der verfehlten Wohnungsbauförderung weitgehend geschützt werden. Es ist nicht akzeptabel, dass Mieter in Sozialwohnungen, die mit erheblichen Fördermitteln errichtet und bewirtschaftet wurden, nach 15 Jahren mietpreisrechtlich deutlich schlechter gestellt sind als Mieter in freifinanzierten Wohnungen.
- Die Mietobergrenzen in der AV Wohnen (Kostenübernahme gemäß SGB II – ALG IIBezieher – und SGB XII – Grundsicherung) müssen auch für Mehrpersonen-Haushalte an die deutlich gestiegenen Mieten angepasst werden.
- „Eine Sicherung stabiler Nachbarschaften, die weder durch soziale Verdrängung noch durch soziale Entmischung charakterisiert sind” (Frau Junge-Reyer in der Senatsvorlage R-708/2010 vom 25.03.2010 zum Entwicklungsziel in Kreuzberg), muss zur Grundlage für konkretes stadtentwicklungspolitisches Handeln werden.
- Wir fordern, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung unverzüglich ihre Blockadehaltung aufgibt und an den Sitzungen des bezirklichen Runden Tisches zur Lösung der Probleme teilnimmt. [DS 1672/III Punkt 2]
Friedrichshain-Kreuzberg, den 29.04.10
Vorsteherin Frau Burkert-Eulitz, Marianne
(Antragsteller/in, Fragesteller/in bzw. Berichterstatter/in)












